Das Verfahren zur Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit ermöglicht es Personen, ihre deutsche Staatsangehörigkeit beizubehalten und unter bestimmten Bedingungen eine andere Staatsangehörigkeit zu erwerben. Um die Chancen auf eine Bewilligung zu erhöhen, ist es wichtig, die Voraussetzungen zu erfüllen und triftige Gründe für den Erwerb einer anderen Staatsangehörigkeit anzugeben.
Deutschland verfügt über eine einzigartige gesetzliche Regelung, die so genannte Beibehaltungsgenehmigung. Diese Regelung betrifft einen entscheidenden Aspekt der Staatsbürgerschaft für Personen, die ihre deutsche Staatsangehörigkeit behalten und gleichzeitig die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes erwerben möchten.
Nach geltendem Recht verliert eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn sie die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annimmt, ohne einen Antrag zu stellen und die Genehmigung der deutschen Regierung zu erhalten.
Unsere Kanzlei ist für die Bearbeitung dieser Anträge bestens geeignet. Rechtsanwalt Patrick Baumfalk stellt diese Anträge für unsere Mandanten direkt in Köln, Deutschland, dem Sitz des Bundesverwaltungsamtes (BVA), der für die Bearbeitung und Entscheidung der Anträge zuständigen Behörde.
Ein zentraler Aspekt eines solchen Antrags auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft ist der Nachweis einer engen und dauerhaften Verbindung zu Deutschland, wozu familiäre Bindungen, Immobilienbesitz oder ein langfristiger Wohnsitz gehören können. Es gibt viele andere mögliche Umstände, die berücksichtigt werden können, und jeder Fall ist anders.
Außerdem sucht das BVA nach möglichen Nachteilen für den Antragsteller, falls der Antrag abgelehnt wird. Eine einfache Erklärung, dass ihm das Wahlrecht im neuen Land verweigert wird, reicht in der Regel nicht aus, um dies zu beweisen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Deutsche Botschaft hier. Wir arbeiten eng mit unseren Kunden zusammen, um sie bei der Antragstellung zu unterstützen. Aus praktischen Gründen akzeptiert das BVA derzeit keine Schecks, Bargeld oder Online-Zahlungen. Die Antragsgebühr von 255 Euro muss von einem deutschen Bankkonto per Überweisung bezahlt werden. In der Regel überweisen wir diese Zahlungen im Namen unserer Kunden über unser deutsches Treuhandkonto. Eine aktualisierte Gebührentabelle finden Sie unter § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).
Hier finden Sie eine Beispielliste von Dokumenten, die Sie für die Bewerbung benötigen:
Wichtiges juristisches Update, da ein neues Gesetz im deutschen Kabinett diskutiert wird, das den Aspekt der doppelten Staatsbürgerschaft im deutschen Einwanderungsrecht reformieren wird. Weitere Informationen finden Sie hier auf der Tagesschau Artikel. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Beibehaltungsgenehmigung erhalten bleibt, während Änderungen des Gesetzes diskutiert werden.
Für den Fall, dass Sie bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gibt es eine weitere Möglichkeit. Das Verfahren heißt Renaturierung ehemaliger Deutscher. Die Beantragung ist ähnlich und wird ebenfalls vom BVA in Köln, Deutschland, bearbeitet. Voraussetzung ist, dass Sie 1. seinerzeit für einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit in Betracht kamen und 2. bis heute in Betracht kommen. Für weitere Informationen zum Verfahren der Renaturierung ehemaliger Deutscher klicken Sie hier.
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