Vertragsbruch ist ein grundlegendes Problem im Vertragsrecht, das auftritt, wenn eine Partei ihren Verpflichtungen aus einer rechtsverbindlichen Vereinbarung nicht nachkommt und dadurch der anderen Partei Schaden zufügt. Dieser Rechtsbegriff ist von zentraler Bedeutung für die Vertragsgestaltung, da er die Bedeutung klarer, umfassender und gut strukturierter Vereinbarungen unterstreicht, die potenzielle Probleme vorwegnehmen und Abhilfemaßnahmen bei Vertragsverletzungen vorsehen.