Im Jahr 2022 erreichte die Zahl der in einem Jahr erteilten E-Visa 61,949 von denen 45,878 waren E2-Visa (Quelle: U.S. Department of State). Nach zwei Jahren mit niedrigeren Zahlen aufgrund der Reisebeschränkungen während der Pandemie ist dies eine Rückkehr zur normalen Zahl. Im Jahr 2022 war Japan erneut die führende Nation bei der Erteilung von E-Visa mit einer Gesamtzahl von 16,443. Deutschland lag an dritter Stelle, gleich hinter Kanada, mit 3,897 bewilligte E-Visum-Petitionen.
Die Erstellung eines ordnungsgemäßen Antrags ist zwar nicht ganz einfach, aber die Bewilligungsquoten sind im Allgemeinen sehr hoch.
Eine kurze Zusammenfassung der Vorteile für Inhaber eines E2-Visums lautet wie folgt:
Investitionsmöglichkeiten: Inhaber eines E2-Visums können in Unternehmen in den Vereinigten Staaten investieren und diese leiten, was ihnen die Möglichkeit zu Wachstum und finanziellem Gewinn bietet.
Flexibilität: E2-Visa ermöglichen die mehrfache Einreise in die USA, so dass der Visuminhaber je nach Bedarf in das Land ein- und ausreisen kann.
Ehepartner und Angehörige: Das Visum erlaubt es dem Ehepartner und den unverheirateten Kindern unter 21 Jahren, den primären E2-Visuminhaber zu begleiten und ebenfalls eine Arbeitsgenehmigung in den USA zu erhalten.
Erneuerbarer Status: E2-Visa können auf unbestimmte Zeit verlängert werden, solange der Visuminhaber die Qualifikationen aufrechterhält und das Unternehmen funktionsfähig und lebensfähig bleibt.
Kein fester Investitionsbetrag: Es ist zwar eine beträchtliche Investition erforderlich, aber es ist kein fester Mindestinvestitionsbetrag festgelegt, so dass die Art und der Umfang der Unternehmen, die für das Visum in Frage kommen, flexibel sind.
Bildung und Gesundheitswesen: Inhaber eines E2-Visums und ihre Familien haben Zugang zu Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen in den Vereinigten Staaten.
Weg zum ständigen Wohnsitz: Obwohl das E2-Visum selbst keinen direkten Weg zum Daueraufenthalt bietet (Green Card), könnten erfolgreiche Geschäftstätigkeiten und fortgesetzte Investitionen in Zukunft möglicherweise zu anderen Möglichkeiten für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung führen.
Schnelle Verarbeitung: Im Vergleich zu einigen anderen Visumskategorien ist das Antragsverfahren für das E2-Visum in der Regel schneller, was eine schnellere Einreise und Aufnahme der Geschäftstätigkeit in den USA ermöglicht.
Es ist wichtig zu beachten, dass das E2-Visum keine Green Card ist und keinen eigenen Weg zur Staatsbürgerschaft bietet. Andererseits ist die Investitionssumme viel niedriger als beim EB-5-Visum und das Antragsverfahren ist weniger komplex.
Wenn sich der Investor derzeit mit einem legalen Nichteinwanderungsstatus in den USA aufhält, ist er berechtigt, das Formular I-129 beim United States Citizenship and Immigration Service (USCIS) einzureichen und eine Änderung des Status von seiner derzeitigen Klassifizierung in die E2-Klassifizierung zu beantragen. Das Gleiche kann ein berechtigter Arbeitgeber im Namen eines Arbeitnehmers tun, der sich derzeit rechtmäßig in den USA aufhält.
Für die Beantragung des E2-Visums außerhalb der USA ist das US-Außenministerium über den konsularischen Bearbeitungsweg zuständig. In Deutschland führt das Frankfurter Konsulat das Interview durch und das National Visa Center bearbeitet das Visum. Formular für den elektronischen Antrag auf ein Nichteinwanderungsvisum (DS-160).
Sobald das Visum erteilt wurde, können Sie an einem US-Einreisehafen (Flughafen) die Zulassung als E2-Nichteinwanderer beantragen.
In den Verordnungen wird zwar kein konkreter Dollarbetrag für die Investitionssumme genannt, aber die allgemeine Investitionssumme liegt oft bei $100.000 - $200.000.
Das Unternehmen darf auch nicht marginal. Ob ein Unternehmen als geringfügig eingestuft wird, hängt davon ab, ob es in der Lage ist, mehr als genug Einkommen zu erwirtschaften, um den Mindestlebensunterhalt für den Vertragsinvestor und seine Familie zu sichern. Doch selbst wenn es derzeit nicht in der Lage ist, ein solches Einkommen zu erzielen, könnte es dies innerhalb von fünf Jahren ab dem Datum, an dem die E-2-Klassifizierung des Vertragsinvestors beginnt, tun. Siehe 8 CFR 214.2(e)(15).
Das E-2-Visum und die EB5-Green-Card sind beides großartige Einwanderungsoptionen für Investoren in die USA, weisen jedoch einige wichtige Unterschiede auf:
Zweck und Natur:
Investitionsbetrag:
Art der Investition:
Status des Wohnsitzes:
Erfordernis der Schaffung von Arbeitsplätzen:
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