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FIRPTA - Verkauf von Immobilien als Ausländer

FIRPTA (Foreign Investment in Real Property Tax Act) wurde 1980 vom US-Kongress erlassen, um sicherzustellen, dass ausländische Investoren Steuern auf Kapitalgewinne zahlen, die aus der Veräußerung von US-Immobilien stammen. Dazu gehören Verkäufe, Tauschgeschäfte und andere Übertragungen von Immobilien durch ausländische Personen.

(FIRPTA) ist ein wichtiger Rechtsakt, den ausländische Investoren bei Immobilientransaktionen in den USA kennen müssen. Ein überraschender Aspekt des Gesetzes ist, dass das FIRPTA zwar sicherstellen soll, dass der Verkäufer Steuern aus dem Verkauf von Immobilien zahlt, der Käufer aber der Quellensteuereinbehalter ist, d. h. der Käufer muss alle einbehaltenen Steuern innerhalb von 20 Tagen nach Abschluss des Geschäfts einbehalten und an den IRS abführen.

Eine Person, die verpflichtet ist, die Steuer abzuziehen und einzubehalten, dies aber unterlässt, kann für die Zahlung der Steuer und etwaiger Strafen und Zinsen haftbar gemacht werden.

Der typische Einbehaltungssatz bei einem Verkauf hängt von Ihren besonderen Umständen ab:

  • Wenn die Immobilie vom Käufer als Wohnsitz genutzt wird, gilt der Quellensteuersatz von 10 %, sofern der erzielte Betrag $300.000, aber nicht $1.000.000 übersteigt.
  • Bei einem Betrag von mehr als $1.000.000 ist eine Quellensteuer von 15% zu entrichten.
  • Wenn die Immobilie als Wohnsitz genutzt wird und unter $300.000 liegt, ist daher kein Steuerabzug erforderlich.
  • Nicht als Wohnsitz genutzt = 15% Quellensteuersatz

Es ist wichtig zu beachten, dass es sich hierbei um den FIRPTA-Einbehalt handelt und nicht um die endgültige Steuer, die gezahlt werden muss. Es ist daher wichtig, eine Steuererklärung einzureichen und die Rückerstattung der Differenz zu beantragen.

Wir helfen unseren Kunden dabei, eine W-7 und eine ITIN (Internationale Steueridentifikationsnummer) zu erhalten und am Ende des Jahres eine Steuererklärung einzureichen, um diese FIRPTA-Gelder zurückzuerhalten.

Es gibt weitere Möglichkeiten, den FIRPTA-Einbehalt von vornherein zu vermeiden, und zwar durch die Einreichung eines Formulars namens 8288-b.

 

firpta form

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Durch die Einreichung des Formulars 8288-b kann der Verkäufer vom Finanzamt die genaue Höhe der erforderlichen Einbehaltung ermitteln lassen. Dies erfordert jedoch Zeit und muss lange vor dem Verkauf der Immobilie geplant werden.

 

 

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