L-1A Visum: Diese Kategorie ist auf Manager und leitende Angestellte zugeschnitten. Inhaber eines L-1A-Visums werden in die USA entsandt, um in einem Unternehmen in leitender oder ausführender Position zu arbeiten.
L-1B-Visum: Diese Kategorie ist für Mitarbeiter mit speziellen Kenntnissen gedacht. Die L-1B-Visumskategorie ermöglicht es ihnen, in den USA in Funktionen zu arbeiten, die einzigartige Fachkenntnisse oder spezielles Wissen im Zusammenhang mit den Produkten, Dienstleistungen oder Verfahren des Unternehmens erfordern.
Das L-1-Transfervisum bietet sowohl für ausländische Arbeitnehmer als auch für US-Unternehmen mehrere Vorteile:
Unternehmensinterne Überweisungen: Das L-1-Visum ermöglicht es, qualifizierte und wertvolle Mitarbeiter von einer ausländischen Niederlassung in eine US-Niederlassung zu versetzen. Dies kommt nicht nur dem Unternehmen zugute, da es die vorhandenen Talente nutzt, sondern trägt auch zum Wachstum und Erfolg der US-Niederlassung bei.
Vorübergehender Aufenthalt: L-1-Visa sind befristet, in der Regel für bis zu drei Jahre gültig, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Dieser zeitlich befristete Status ermöglicht es ausländischen Arbeitnehmern, wertvolle Erfahrungen in den USA zu sammeln, ohne sich zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung zu verpflichten.
Familienbegleitung: Inhaber eines L-1-Visums können ihre unmittelbaren Familienangehörigen, einschließlich Ehegatten und unverheiratete Kinder unter 21 Jahren, mit in die USA bringen. Ehegatten von Inhabern eines L-1-Visums dürfen arbeiten, und Kinder können US-Schulen besuchen.
Keine Arbeitsbescheinigung erforderlich: Im Gegensatz zu einigen anderen US-Arbeitsvisa muss der US-Arbeitgeber für das L-1-Visum kein Arbeitsbescheinigungsverfahren durchlaufen. Dadurch wird das Antragsverfahren sowohl für Arbeitnehmer als auch für Arbeitgeber vereinfacht.
Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung: Das L-1-Visum ist zwar zunächst befristet, kann aber als Weg zu einem dauerhaften Aufenthalt in den USA dienen. Inhaber eines L-1A-Visums können sich für ein arbeitsplatzbezogenes Einwanderungsvisum qualifizieren, das zu einer Green Card führt.
Um für ein L-1-Transfervisum in Frage zu kommen, müssen die Antragsteller bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
Der ausländische Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten drei Jahre mindestens ein Jahr lang ununterbrochen bei dem ausländischen Unternehmen beschäftigt gewesen sein. Dieser Zeitraum von einem Jahr wird gemeinhin als "einjährige ausländische Beschäftigung" bezeichnet.
Der US-amerikanische Arbeitgeber muss eine Tochtergesellschaft, ein verbundenes Unternehmen oder eine Niederlassung des ausländischen Unternehmens sein, und es muss eine qualifizierte Beziehung zwischen den beiden Unternehmen bestehen. Diese Beziehung wird geprüft, um sicherzustellen, dass eine echte Verbindung zwischen dem ausländischen und dem US-amerikanischen Unternehmen besteht.
Für ein L-1A-Visum muss der ausländische Arbeitnehmer in die USA kommen und eine leitende Funktion ausüben. Dies beinhaltet in der Regel Verantwortlichkeiten wie die Leitung einer Abteilung, eines Bereichs oder eines wesentlichen Teils des US-Unternehmens. Im Gegensatz dazu müssen Bewerber für ein L-1B-Visum nachweisen, dass sie über spezielle Kenntnisse verfügen, die für die Geschäftstätigkeit des Unternehmens relevant sind.
Das Bewerbungsverfahren
Das Antragsverfahren für ein L-1-Visum umfasst mehrere wichtige Schritte:
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