Ab Anfang 2024

Das neue deutsche Gesetz zur doppelten Staatsbürgerschaft

Am 19. Januar 2024 hat der Deutsche Bundestag ein neues Gesetz verabschiedet, das deutschen Staatsbürgern die doppelte Staatsbürgerschaft erlaubt. In der Vergangenheit mussten Deutsche, die sich einbürgern ließen, um US-Bürger zu werden, in der Regel entweder ihre deutsche Staatsangehörigkeit aufgeben oder eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen.

Der Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft durch die Einbürgerung als US-Bürger ist eine wichtige Entscheidung, und Personen, die diesen Prozess in Angriff nehmen, sollten über die rechtlichen Auswirkungen in beiden Ländern gut informiert sein. Die Beratung durch einen Juristen oder die Kontaktaufnahme mit der deutschen diplomatischen Vertretung in den Vereinigten Staaten kann wertvolle Informationen über die spezifischen Anforderungen und Schritte liefern, die mit dem Verzicht auf die deutsche Staatsbürgerschaft verbunden sind.

Der genaue Zeitpunkt des Inkrafttretens der neuen Gesetze ist noch ungewiss, es wird jedoch erwartet, dass sie in den nächsten Monaten vom deutschen Bundespräsidenten unterzeichnet werden. Von diesem Zeitpunkt an wird Deutschland die doppelte Staatsbürgerschaft zulassen, und die Anträge auf Beibehaltung werden nicht mehr erforderlich sein.

Darüber hinaus würde die neue Gesetzgebung Personen für die Staatsbürgerschaft in Deutschland qualifizieren, die sich fünf Jahre im Land aufhalten, oder drei Jahre im Falle von "besonderen Integrationsleistungen", im Gegensatz zu den derzeitigen Anforderungen von acht oder sechs Jahren. Darüber hinaus würden in Deutschland geborene Kinder nach den neuen Vorschriften automatisch die Staatsbürgerschaft erwerben, wenn ein Elternteil seit fünf Jahren rechtmäßig in Deutschland ansässig ist, was eine deutliche Verringerung gegenüber der derzeitigen Regelung von acht Jahren darstellt.

 

Der Beibehaltungsantrag wird nicht mehr benötigt

 

beibehaltungsgenehmigung

Wiedereinbürgerung

Für den Fall, dass Sie bereits eine andere Staatsangehörigkeit erworben und damit die deutsche Staatsangehörigkeit verloren haben, gibt es Möglichkeiten, die deutsche Staatsangehörigkeit wiederzuerlangen. Das Verfahren heißt derzeit "Wiedereinbürgerung ehemaliger Deutscher". Die Beantragung ist ähnlich und wird ebenfalls vom BVA in Köln, Deutschland, bearbeitet. Voraussetzung ist, dass Sie 1. seinerzeit für einen Antrag auf Beibehaltung der Staatsangehörigkeit berechtigt waren und 2. bis heute berechtigt sind. Für weitere Informationen zum Verfahren der Renaturierung ehemaliger Deutscher klicken Sie hier.

Wir beobachten ständig die Umsetzung dieser neuen Gesetze, da sich das Verfahren zur Wiedererlangung Ihrer verlorenen Staatsbürgerschaft voraussichtlich ändern und vereinfachen wird.

 

 

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  1. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Antrag nur für diejenigen notwendig ist, die durch das Einbürgerungsverfahren die Staatsbürgerschaft eines neuen Landes erhalten möchten. Diejenigen, die als Doppelbürger geboren wurden, müssen keinen Antrag auf Beibehaltung der Staatsbürgerschaft stellen. ↩︎
 
 
 

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